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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

Allgemeiner Rahmen für Softwareentwicklung, Lizenzierung, Beratung, Wartung und weitere Leistungen von Sánchez Digital.

Wichtig: Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen allgemeinen Bedingungen.
Inhalt 1. Geltungsbereich und Vertrag 2. Leistungsumfang und Mitwirkung 3. Urheberrecht, Quellcode und Nutzungsrechte 4. NORAnet und Standardsoftware 5. Drittanbieter und Fremdsoftware 6. Vergütung und Zusatzaufwand 7. Abnahme 8. Mängel und Haftung 9. Vertraulichkeit und Datenschutz 10. Vertragslaufzeit und Vertragsende 11. Besondere Vertragsbedingungen 12. Schlussbestimmungen

Allgemeiner Vertragsrahmen

Diese Bedingungen bilden den allgemeinen Rahmen für Leistungen von Patrick Sánchez / Sánchez Digital – Business Software Solutions. Für einzelne Projekte, Produkte, Lizenzen, Support- oder Wartungsleistungen können im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in produktspezifischen Bedingungen ergänzende oder abweichende Regelungen vereinbart werden.

Individuelle Vereinbarungen des konkreten Vertrags haben Vorrang.

01

Geltungsbereich und Vertrag

Die Bedingungen gelten insbesondere für Softwareentwicklung, Softwarebereitstellung, Lizenzierung, Anpassung, Beratung, technische Dienstleistungen, Wartung und vergleichbare Leistungen. Art, Umfang, Termine und Vergütung ergeben sich vorrangig aus Angebot und Einzelvertrag.

02

Leistungsumfang und Mitwirkung

Geschuldet sind die vereinbarten Leistungen. Erweiterungen, Änderungswünsche und zusätzliche Arbeiten können gesondert angeboten und berechnet werden. Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Inhalte, Testdaten, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig bereit.

03

Urheberrecht, Quellcode und Nutzungsrechte

Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an von mir entwickelter Software, Quellcode, Konzepten, Strukturen, Designs, Dokumentationen, Vorlagen, Methoden und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei mir, soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Vertragszweck ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.

Eine Übertragung von Quellcode, ausschließlichen Nutzungsrechten oder Entwicklungsrechten erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung. Allgemeines Know-how, wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken, technische Verfahren und bereits bestehende Bestandteile bleiben hiervon unberührt, soweit nichts anderes vereinbart wird.

04

NORAnet und Standardsoftware

Für standardisierte Produkte wie NORAnet sowie Module und Erweiterungen wird ein Nutzungsrecht entsprechend der jeweils vereinbarten Lizenz eingeräumt. Die Lizenzierung überträgt weder die zugrunde liegende Software noch Architektur- oder Entwicklungsrechte. Ergänzende produktbezogene Lizenz-, Wartungs- oder Supportbedingungen können vereinbart werden.

05

Drittanbieter und Fremdsoftware

Soweit Leistungen auf Software, Plattformen, Hosting, Schnittstellen oder Diensten Dritter beruhen, gelten zusätzlich deren Bedingungen und technische Rahmenbedingungen. Für Open-Source- und Fremdkomponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.

06

Vergütung und Zusatzaufwand

Vergütung, Zahlungsplan und laufende Entgelte ergeben sich aus Angebot oder Vertrag. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs und nachträgliche Änderungen können nach Vereinbarung gesondert vergütet werden.

07

Abnahme

Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, prüft der Auftraggeber die bereitgestellte Leistung innerhalb angemessener Frist und teilt wesentliche Mängel nachvollziehbar mit. Projektbezogene Abnahmekriterien können im Einzelvertrag festgelegt werden.

08

Mängel und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit wirksam nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und gesetzlich zwingende Haftungsfälle gelten die gesetzlichen Vorschriften. Zur konkreten Leistung passende weitergehende Haftungsregelungen oder Haftungsbegrenzungen können – soweit rechtlich zulässig – im Einzelvertrag vereinbart werden.

09

Vertraulichkeit und Datenschutz

Vertrauliche Informationen sind vertraulich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, werden erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen gesondert geschlossen.

10

Vertragslaufzeit und Vertragsende

Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Regelungen, die ihrem Zweck nach fortwirken, insbesondere zu Schutzrechten, Vertraulichkeit, offenen Vergütungsansprüchen und Nutzungsrechten, bleiben im erforderlichen Umfang bestehen.

11

Besondere Vertragsbedingungen

Je Auftrag können insbesondere Leistungsumfang, Projektphasen, Meilensteine, Abnahme, Nutzungsrechte, Lizenzumfang, Laufzeit, Support, Wartung, Reaktionszeiten, Datenschutz, Hosting und Schnittstellen gesondert geregelt werden. Diese individuellen Regelungen gehen bei Widersprüchen den allgemeinen Bedingungen vor.

12

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur, soweit sie im jeweiligen Vertragsverhältnis rechtlich zulässig und wirksam sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen Vereinbarungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

Stand: September 2026

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